Besondere Leistungsfeststellung (Kl. 10)

Am Ende der Klassenstufe 10 müssen Gymnasialschüler/innen die Besondere Leistungsfeststellung bestehen, um in die Klassenstufen 11 und 12 versetzt zu werden und den weiteren Weg bis zum Abitur zu bestreiten.

Die BLF findet i.d.R. in 4 Fächern statt:

  • Deutsch (schriftlich 210 Minuten / Aufgaben zentral vorgegeben)
  • Mathematik (schriftlich 180 Minuten / Aufgaben zentral vorgegeben)
  • Englisch (mündlich 30 Minuten / Aufgaben durch die Schule)
  • Biologie oder Chemie oder Physik (schriftlich 120 Minuten / Aufgaben durch die Schule)

Für das Schuljahreszeugnis wird in den Fächern der BLF die Endnote mit 50% aus der BLF und 50% aus den übrigen Noten gebildet.

Die BLF ist dem Realschulabschluss gleichwertig.

Termine im Schuljahr 2024/2025:

(Hinweis: BLF in Latein ist bei uns nicht möglich.)

Quelle: https://bildung.thueringen.de/fileadmin/schule/schulwesen/schulrecht/VVOrgS2223_-_Anlage_6.pdf

Bestehen der BLF

Die BLF hat man bestanden (ohne Noten ausgleichen zu müssen), wenn man in jedem Fach mindestens eine 4 hat. Eine 5 ist ebenfalls zulässig.

Erreicht man diese Ergebnisse nicht, so ist Folgendes möglich, um die BLF doch noch zu bestehen:

  • Bei 2x Note 5 oder 1x Note 6 kann man diese Noten ausgleichen, und zwar 1x Note 5 mit 2x Note 3 oder 1x Note 2 oder 1x Note 1.
  • Bei 1x Note 6 kann man diese Note ebenfalls ausgleichen, und zwar durch 2x Note 2 oder 1x Note 1.
  • Die BLF ist nicht bestanden, wenn man mehr als 2x Note 5, mehr als 1x Note 6 oder 1x Note 6 & 1x Note 5 hat.
  • Durch zusätzliche mündliche BLF kann man die Ergebnisse der schriftlichen BLF verbessern, insofern dies notwendig (BLF nicht bestanden, siehe vorherigen Punkt) oder erwüscht ist.